Seit Jahresbeginn 2015 gelten für Autofahrer einige interessante Neuerungen. Betroffen sind vor allem die Fahrzeugabmeldung, die Kennzeichenmitnahme und die Regelungen für E-Autos.
Fahrzeugabmeldung
Die Abmeldung von Fahrzeugen kann in Zukunft vom Computer aus online durchgeführt werden, sofern das Fahrzeug nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurde. In diesem Fall erhält jedes Fahrzeug eine neue Stempelplakette und die neue Zulassungsbescheinigung mit verdeckten Sicherheitscodes. Diese müssen nur noch freigerubbelt werden, der enthaltene Code wird dann online auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamts oder der Zulassungsbehörden eingegeben. Mit dem neuen Verfahren läuft die Abmeldung von Fahrzeugen zukünftig schneller und bequemer für den Halter. Die Regelungen zur Abmeldung der Kfz-Versicherung bleiben davon unberührt.
Kennzeichenmitnahme
Bei einem Umzug ist die Mitnahme des Kennzeichens deutschlandweit möglich. Eine Pflicht, ein neues Nummernschild für den Wohnort anzubringen, entfällt. Die Ummeldung ist weiterhin erforderlich, der Umzug muss beim Versicherer angezeigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine private Kraftfahrzeugversicherung, um eine Oldtimer-Versicherung oder um eine Flottenversicherung für einen Fuhrpark handelt.
Elektroautos
Besonders umfassende Veränderungen greifen für elektrische Autos. Mit dem neuen Elektromobilitätsgesetz sollen Parkplätze an Ladestationen für E-Autos reserviert werden und Parkgebühren vergünstigt werden. Die Nutzung von Busspuren soll erlaubt werden. Die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge soll zum Ende des Jahres auf fünf Jahre verkürzt werden. Ob die Versicherer nachziehen und ihre Versicherungstarife für elektrische Autos ebenfalls umfassend anpassen, bleibt abzuwarten.