Häufig gestellte Fragen:
Wenn das Leasinggut für Sie nicht mehr von Nutzen ist, können Sie es wieder an die Leasinggesellschaft zurückgeben.
Wenn Sie das bisher Geleaste käuflich erwerben möchten, wird Ihnen am Vertragsende – unter Einhaltung der Bestimmungen ein interessantes Kaufangebot unterbreitet.
Sind Ihnen die Punkte 1 – 3 zu unsicher und Sie möchten absolute Klarheit haben, so arbeiten wir mit Partnern zusammen, die Ihnen mit Vertragsabschluß eine Restwertregelung anbieten. Die Restwertregelung bindet die Leasinggesellschaft was den Restwertpreis betrifft. Sie wissen also vom 1. bis zum letzten Tag genau, was Sie der Leasingvertrag kostet.
Vorhandene Liquiditätsspielräume bleiben erhalten.
Leasing macht den Leasingnehmer finanziell unabhängig und schont die Kreditlinie bei der Bank.
Leasing erleichtert die Investition zum richtigen Moment, nach Bedarf und nicht nach Budget.
Steuervorteile
Leasingraten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Leasing führt zur Steuerminderung durch den Wegfall investitionsbezogener Steuern (Gewerbesteuer etc.).
Leasing ist bilanzneutral. Kein zusätzliches Anlagenvermögen in der Bilanz.
Kredite sind Schulden – Leasing Kosten.
Das Leasinggut finanziert sich aus sich selbst
(Pay-as-you-earn-Effekt) Der Kunde zahlt aus den Einnahmen der Nutzung.
Nie mehr überholte Technik!
Leasing ermöglicht das Arbeiten mit der neusten Technik.
Der Leasingnehmer gibt am Ende der Leasingdauer das Objekt zurück und least die dann neueste Technik.