Wer nach einem Verkehrsunfall Unfallflucht begeht, muss damit rechnen, dass er den Unfallschaden vollständig aus eigener Tasche zahlen muss. Zwar wird die Kfz-Versicherung dem Geschädigten zunächst den entstandenen Schaden ersetzen, sich im Anschluss daran aber an den Versicherten wenden und in Regress nehmen. Je nach Schwere des Vergehens wird der gezahlte Betrag dann vollständig oder zum Teil zurückgefordert. Diese Vorgehensweise trifft auf alle Kfz-Versicherungen zu, also unter anderem auch auf die Oldtimer-Versicherung und die Flottenversicherung.
Es ist demnach unerheblich, ob der Unfall mit einem Oldtimer, einem Youngtimer oder mit einem „normalen“ Auto verursacht wird. Denn nach der Unfallflucht liegt die Haftung ausschließlich beim Fahrer. Dies hat erst kürzlich auch das Landgericht Düsseldorf in einem vorliegenden Fall so entschieden.