Darf ich mit Flip-Flops Autofahren?

Darf ich mit Flip-Flops Autofahren?

Jedem Autofahrer bleibt es selbst überlassen, mit welchem Schuhwerk er auf Gas, Bremse und Kupplung treten möchte. Die Fahrt mit luftigen Flip-Flops ist somit genauso erlaubt wie mit Sandalen oder Pumps. Der Schutz durch die bestehenden Kfz-Versicherung, beispielsweise einer Youngtimer- oder Oldtimer-Versicherung, bleibt somit auch bei Fahrten mit offenen Schuhen bestehen. Versicherungstarife sehen keine dementsprechenden Ausschlüsse bei privaten Fahrten vor. Sollten die Flip-Flops allerdings der Grund für einen Unfall sein, könnte das den Versicherungsschutz gefährden. Dies betrifft jedoch in der Regel nur Schäden am eigenen Fahrzeug. Sach- oder Personenschäden, die Dritten entstanden sind und somit im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden müssen, werden auch weiterhin vom Versicherer übernommen.

Das Fahren mit Flip-Flops sowie losem Schuhwerk an sich soll nach jetzigem Kenntnisstand keine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Dies betrifft auch Personen, die beim Autofahren komplett auf Schuhwerk verzichten. Ausnahmen gibt es jedoch bei Berufskraftfahrern. Für diese Personengruppe hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sie geschlossenes Schuhwerk tragen müssen. Bei einem Unfall mit losem Schuhwerk könnte der Versicherungsschutz, beispielsweise auch im Zuge einer Flottenversicherung, daher für Berufskraftfahrer gefährdet sein. Für berufliche und private Autofahrer gilt allerdings, dass es bei Fahrten mit losem Schuhwerk schneller passieren kann, dass der Fuß vom Pedal rutscht. Ein Wechselpaar Schuhe im Auto kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen.

2016-07-08T13:28:54+02:00