Bei Unfall wegen Trunkenheit entfällt der Versicherungsschutz

Bei Unfall wegen Trunkenheit entfällt der Versicherungsschutz

Die Kfz-Versicherung bietet einen umfangreichen Schutz, tritt aber nicht immer mit einer Leistung ein. Falls der Versicherte einen Schaden fahrlässig oder sogar mit Vorsatz verursacht, entfällt in der Regel auch die Leistungspflicht. Dieses Recht der Leistungsverweigerung betrifft alle Versicherungstarife.

Wie der Bundesgerichtshof bestätigte, entfällt der Versicherungsschutz auch dann, wenn sich ein Unfall wegen Trunkenheit am Steuer ereignet hat. Wer als Fahrer einen Unfall verursacht und dabei mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut hatte, wird den Schaden nahezu immer selbst regulieren müssen. Auch im Bereich der Oldtimer-Versicherungsangebote bzw. bei der Oldtimer-Versicherung ist dies wichtig zu beachten. Sollte der Fahrer nämlich mit seinem Oldtimer oder Youngtimer einen Unfall verursachen und dabei mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben, muss er sämtliche Kosten selbst tragen.

2015-09-30T18:56:07+02:00