Ab dem 1. April 2013 kommen auf Autofahrer aufgrund der Neufassung der Straßenverkehrsordnung einige Änderungen zu. Diese Änderungen könnten durchaus in Zukunft Auswirkungen auf die Versicherungsangebote bzw. die Versicherungstarife haben, die es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt. Eine Änderung betrifft zum Beispiel die Gebühr für das Überschreiten der Parkdauer, die fortan um fünf Euro auf zehn Euro steigt. Auch das Parken auf Radwegen wird um fünf bis zehn Euro teurer.
Wichtig ist auch die veränderte Vorgabe bezüglich der Winterreifen. Bisher musste die Bereifung nur an „die Witterungsverhältnisse angepasst“ gewählt werden. Ab sofort ist hingegen eindeutig definiert, dass bei Eis, Schneeglätte sowie Reif- und Eisglätte ausschließlich mit sogenannten M+S Reifen bzw. reinen Winterreifen gefahren werden darf.