Sommerreifen im Winter: Abstriche bei der Kasko-Versicherung

Sommerreifen im Winter: Abstriche bei der Kasko-Versicherung

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich und andere Autofahrer, sondern er riskiert auch den Versicherungsschutz. Bei Glatteis, Schneematsch, Schnee- und Eisglätte sind M+S-Reifen Pflicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt im Paragraphen 2 und 3a zwar keine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum vor, doch sie hält fest, dass Winterreifen bei winterlichen Witterungsverhältnissen Pflicht sind.

Autofahrer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld und mit einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Wird mit Sommerreifen gar ein Unfall verursacht, gerät der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Haftpflicht der Kfz Versicherung deckt Schäden des Unfallopfers bei falscher Bereifung ab, bei einer Vollkaskoversicherung werden grundsätzlich auch Schäden am eigenen Auto bezahlt. Liegt die Unfallursache aber in einer falschen Bereifung, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung aus der Kasko-Versicherung gerechnet werden. Die Kürzung der Kostenerstattung darf der Versicherer unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls vornehmen.

Die Reduzierung der Erstattung wurde in diversen Gerichtsurteilen als rechtmäßig anerkannt. Sie gilt für alle Auto Versicherungen und darf von jedem Versicherer durchgeführt werden. Somit kann sie auch bei einer Oldtimer-Versicherung oder bei einer Flottenversicherung zur Anwendung kommen. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich deshalb für alle Autofahrer, spätestens im Oktober die Winterreifen aufzuziehen, die natürlich ein ausreichendes Profil haben müssen. Wer an guten Winterreifen spart, gefährdet sich und andere und spart am falschen Ende.

2016-07-08T13:13:16+02:00