Keine Rente nach Fahren ohne Führerschein

Keine Rente nach Fahren ohne Führerschein

Eine Kfz Versicherung ist wichtig, doch sie deckt nicht alle Schäden ab. Wer zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente als Ersatz für das entfallende Einkommen einfordern. Sie greift, sofern man nur noch eingeschränkt oder gar nicht am Erwerbsleben teilnehmen kann. Das Sozialgericht Gießen hat allerdings entschieden, dass das Fahren ohne Führerschein dazu führen kann, dass der Rentenanspruch nicht mehr gilt (Az. S 4 R 158/12 v. 26.02.14). Geklagt hatte ein Autofahrer, der zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein und knapp 1,4 Promille hatte.

Das Urteil macht deutlich, wie wichtig Versicherungen für Autofahrer sind. Zwar decken Autoversicherungen keinen Rentenanspruch des Versicherten aufgrund eines Unfalls ab, doch Schäden am Auto sind bei einer Fahrzeugversicherung abgesichert. Sie werden auch durch eine Oldtimer-Versicherung ersetzt, wenn man einen Klassiker besitzt. Einen gewerblichen Fuhrpark schützt man gegen solche Schäden mit einer Flottenversicherung.

Autofahrer, die bei Verkehrsunfällen umfassend abgesichert sein wollen, schließen neben der Kfz-Haftpflicht eine Fahrzeugversicherung für Schäden am eigenen Auto ab. Weitere Versicherungen gegen den Verlust der Arbeitskraft oder gegen eine Invalidität nach Unfällen bieten einen vollumfänglichen Schutz und dienen der Ergänzung der Auto Versicherungen.

2016-07-08T13:20:12+02:00