Pferdehaftpflicht-Versicherung gewinnt weiter an Bedeutung
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist für Pferdehalter ohnehin bereits seit vielen Jahren eine sehr wichtige Versicherung, der jetzt aufgrund eines BGH-Urteils eine noch größere Bedeutung zukommt. In einem aktuellen Fall entschied der Bundesgerichtshof nämlich (Aktenzeichen: VI ZR 13/12), dass der Pferdehalter selbst dann schadenersatzpflichtig ist, wenn ein Fremder durch das Reiten auf seinem Pferd verletzt wird, obwohl er ohne Erlaubnis des Besitzers geritten ist.
Der vor dem BGH verhandelte Fall beinhaltete, dass eine Frau sich in einem Reitstall eines fremden Pferdes bedient hatte und ohne Erlaubnis des Pferdehalters einen Reitversuch unternahm. Dabei stürzte die Frau und verletzte sich nicht unerheblich. In seinem Urteil kam der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis, dass die Frau zwar ein Mitverschulden trifft, dies aber nur deshalb, weil sie keine Reitkappe hatte und keine Hilfe beim Aufstieg in Anspruch nahm. Grundsätzlich stelle das Pferd jedoch eine besondere Gefahr dar, für die der Pferdehalter selbst unter der Voraussetzung haften muss, dass ein Ritt bzw. Reitversuch ohne seine Erlaubnis stattfindet.
Über die geforderte Schadenersatzsumme von 20.000 Euro muss jetzt neu verhandelt werden, da der Bundesgerichtshof die Meinung vertritt, dass eine verschuldensunabhängige Haftung vorliegt. Da eine solche verschuldensunabhängige Haftung nur unter der Voraussetzung nicht vorhanden ist, dass der Reiter sich ganz bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt, weil er beispielsweise ein offensichtlich noch nicht zugerittenes und wildes Pferd nutzt, ist die spezielle Haftpflichtversicherung jetzt für Pferdehalter noch wichtiger. Auch wenn die Pferdehaftpflicht-Versicherung bisher eine freiwillige Versicherung ist, raten Experten dennoch dazu, dass jeder Pferdehalter eine solche Absicherung nutzen sollte.