„Autobahnschleicher“ haftet

„Autobahnschleicher“ haftet

Hohe Geschwindigkeiten können auf Autobahnen ebenso zur unterschätzten Gefahr werden wie zu langsames Fahren. Wer im fließenden Verkehr unangemessen langsam fährt, gefährdet sich und andere und provoziert ein leichtsinniges Verhalten anderer Autofahrer. Vor dem Amtsgericht Moers wurde kürzlich ein Fall verhandelt, nach dem der „Schleicher“ die alleinige Schuld für einen durch langsames Fahren verursachten Unfall zu tragen hat. Auf dieses Urteil weist der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) jetzt hin (AG Moers, Akz.: 562 C 203/13).

Verurteilt wurde ein Fahrer, der im ruhigen Verkehr auf der rechten Spur der Autobahn mit 90 km/h fuhr. Nach einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf nur noch 50 bis 60 km/h wechselte der Fahrer auf die Standspur und wurde von einem vorbeifahrenden LKW gestreift. Das beauftragte Gutachten konnte nicht abschließend klären, wie es zu dieser Kollision kam.

Das Amtsgericht Moers entschied nun, dass der PKW-Fahrer unberechtigt auf die Standspur gewechselt habe und gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß. Ebenso verkehrswidrig war die deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit. Den PKW-Fahrer traf somit die alleinige Haftung, für die seine Kfz Versicherung aufkommen muss. Unklar ist noch, wie sich der Versicherer zum Versicherungsfall positioniert. Jede Kfz Versicherung, jede Oldtimer-Versicherung und die Flottenversicherung für einen Fuhrpark kommt für einen fahrlässig verursachten Schaden im Straßenverkehr nur unter bestimmten Umständen auf. Der Versicherer wird klären müssen, ob diese Fahrlässigkeit hier gegeben war.

2016-07-08T13:15:56+02:00