„Autobahnschleicher“ haftet
Hohe Geschwindigkeiten können auf Autobahnen ebenso zur unterschätzten Gefahr werden wie zu langsames Fahren. Wer im fließenden Verkehr unangemessen langsam fährt, gefährdet sich und andere und provoziert ein leichtsinniges Verhalten anderer Autofahrer. Vor dem Amtsgericht Moers wurde kürzlich ein Fall verhandelt, nach dem der „Schleicher“ die alleinige Schuld für einen durch langsames Fahren verursachten Unfall [...]