Pferdeversicherung
Die meisten Privatpersonen in Deutschland haben eine Haftpflichtversicherung. Diese erstattet im Falle eines gesetzlich eintretenden Haftungsfallles die Haftungssumme, also den Schaden, den der Versicherungsnehmer oder eine ihm zuzurechnende Person durch die entsprechende Handlung verursacht hat. Allerdings werden bei weitem nicht alle denkbaren Schäden tatsächlich ersetzt.
Welche Haftungsfälle im Ergebnis von der Haftpflichtversicherung gedeckt werden, richtet sich einerseits natürlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, der dem Versicherungsverhältnis zu Grunde liegt. Andererseits sind auch die gesetzlichen Regeln entscheidet, insbesondere diejenigen des allgemeinen Schadensrechts im BGB.
Für Halter oder Reiter von Pferden ist hierbei insbesondere die Unterscheidung zwischen Nutz- und Luxustieren zu beachten, wobei Luxustiere solche Tiere sind, die lediglich aus Liebhaberei, nicht aber aus gewerblichem Interesse gehalten werden. Dies ist bei Pferden meist der Fall, sodass Schäden, die von einem Pferd verursacht werden, in der Regel nicht von der normalen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Da diese jedoch durchaus hoch ausfallen können, etwa wenn ein Pferd aus der Koppel ausbricht und in Panik Automobile beschädigt, ist dem Halter der Abschluss einer spezialisierten Pferdeversicherung zu empfehlen.
Ähnliches gilt etwa auch im Hinblick auf die Krankenversicherung. So ist es möglich, dass die Heilbehandlung von Verletzungen, die durch einen Reitunfall entstanden sind, nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Auch hier tritt die Pferde Versicherung ein.
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