Pferde Haftpflicht Versicherung

Die Pferde Haftpflicht Versicherung gehört zu den wichtigsten und damit unverzichtbaren Bestandteilen einer Pferdeversicherung. So ersetzt die Haftpflichtversicherung Schäden an den Rechtsgütern Dritter, die durch das versicherte Pferd verursacht wurden. Dabei ergibt sich das Bedürfnis nach einer solchen Versicherung bereits aus den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Schadensrechts.

So unterscheidet der Gesetzgeber hier zwischen Nutztieren und so genannten Luxustieren. Letztere sind solche Tiere, die nicht zur Schaffung oder Erhaltung der Lebensgrundlage, sondern alleine aus Liebhaberei gehalten werden. Dies ist bei Pferden meist der Fall, sodass mit einigen Ausnahmen Pferde als Luxustiere im Sinne des Gesetzes gelten. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Nutz- und Luxustiere ist dabei durchaus folgenschwer. So haften Halter von Luxustieren unabhängig von einem persönlichen Verschulden für Schäden, die ihre Tiere an fremden Rechtsgütern verursachen. Somit können sich Pferdebesitzer nicht angesichts eines von ihrem Pferd verursachten Schadens mit der Argumentation verteidigen, dass sie den Schaden selbst bei Aufwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten vermeiden können.

Die Gefahr einer Haftung für durch das Pferd verursachte Schäden ist damit stets immanent. Da diese im Einzelfall auch durchaus hoch ausfallen können, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Pferde Haftpflicht Versicherung. Hierdurch können im Ernstfall große Schäden entsprechend abgefedert werden, sodass die uneingeschränkte finanzielle Bewegungsfreiheit des Halters erhalten bleibt.

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