Flottenversicherung

Das Vorliegen einer Kfz Versicherung ist in Deutschland zwingende Voraussetzungen der Teilnahme am Straßenverkehr. Verfügt der Versicherungsnehmer allerdings über eine größere Anzahl an versicherungspflichtigen Automobilen ist die jeweilige Versicherung jedes einzelnen Fahrzeuges nicht bloß zu aufwendig, sondern auch zu teuer. In diesem Fall bietet sich daher der Abschluss einer Flottenversicherung an.

Hierbei umfasst ein einziges Versicherungsverhältnis verschiedene Versicherungsleistungen für jedes einzelne, der Flotte angehörende Automobil. Dies erspart dem Betreiber der Flotte die zeitaufwändige Verwaltung verschiedener Versicherungsverhältnisse. Das mit der Flottenversicherung entstehende Versicherungsverhältnis betrifft somit alle im Zusammenhang mit der Fahrzeugflotte entstehenden Risiken. Zwingend beinhaltet die Flottenversicherung etwa die Haftpflichtversicherung für alle der Flotte zugehörigen Fahrzeuge.

Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die immer dann relevant wird, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs einen Schaden an anderen Rechtsgütern verursacht, für den er nach den gesetzlichen Regeln haften muss. Ferner ist auch eine Kaskoversicherung enthalten, die die Fahrzeuge der Flotte gegen Schäden absichern. Anders als bei der Haftpflichtversicherung werden hier also Schäden an eigenen Rechtsgütern erfasst.

Gegebenenfalls enthält die Flottenversicherung zudem einen Insassenunfallschutz, der Personenschäden ersetzt, welche die Insassen der Flotte etwa durch einen Unfall erleiden. Insgesamt spart der Betreiber einer Fahrzeugflotte daher mit einer Flottenversicherung nicht nur Zeit und Geld, er ist zudem rundum gegen möglicherweise auftretende Schäden abgesichert. Eine Flottenversicherung ist daher für Betreiber einer Fahrzeugflotte unbedingt zu empfehlen.

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