KFZ-Versicherung: Vorsicht beim Tarif für Alleinfahrer

KFZ-Versicherung: Vorsicht beim Tarif für Alleinfahrer

Es ist durchaus legitim, bei der Kfz-Versicherung mögliche Sparpotenziale auszuloten. Eines davon stellt der sogenannte „Alleinfahrer-Tarif“ dar.

Was ist der Alleinfahrer-Tarif?

Kurz erklärt verpflichtet sich der Versicherte dabei, das Auto nur selbst zu lenken. Dafür sinkt im Gegenzug die Prämie. Solange der Versicherungsnehmer niemand anderen ans Steuer lässt, ist auch alles in Ordnung. Aber es kann immer wieder passieren, dass eine andere Person das Auto lenkt. Auch wenn dies nur für eine kurze Strecke der Fall ist und sich dabei ein Unfall ereignet, dann kann dies empfindlich teuer werden: Die Versicherung stellt den Vertrag in der Regel auf „Normaltarif“ um. Das bedeutet, dass der Versicherte mit einer erheblichen Nachzahlung zu rechnen hat, die Ersparnis löst sich also in Luft auf. Zusätzlich dazu können – abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung – Strafzahlungen eingehoben oder Leistungen gekürzt werden.

Gibt es Ausnahmen?

Wie immer im Leben gibt es aber keine Regel ohne Ausnahme: Sollte es sich um eine Notfallsituation handeln – nehmen wir an, der Fahrer kann aufgrund eines Schlaganfalles nicht mehr selbst fahren – so sind die Kfz-Versicherung in der Regel kulant. Aber Achtung: Alkoholkonsum gilt keinesfalls als Notfall!

Tipp: Sie sollten über diesen Tarif wirklich nur dann nachdenken, wenn Sie sicher sind, nur selbst mit dem Kfz zu fahren. Andernfalls kann in dieser Vertragsklausel nämlich eine echte finanzielle Bombe schlummern.

2015-09-30T15:48:21+02:00