Wer zahlt bei Sturmschäden am Auto?

Wer zahlt bei Sturmschäden am Auto?

Sturmschäden am Fahrzeug gehören zu den Schadensursachen, die im Zuge der Kfz-Versicherung versichert werden können. Allerdings reguliert nicht etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung solche Schäden, sondern je nach Art des Sturmschadens bzw. Art der Schadensursache entweder die Teilkasko– oder die Vollkaskoversicherung. Dies gilt sowohl für „gewöhnliche“ Autos als auch für Oldtimer, sodass beispielsweise bei einer Flottenversicherung oder einer Oldtimer-Versicherung darauf geachtet werden sollte, dass ein Kaskoschutz vorhanden ist. Konkret sehen beispielsweise nahezu alle Versicherungstarife vor, dass Sturmschäden nur dann von der Teilkaskoversicherung reguliert werden, falls der Sturm mindestens Windstärke 8 hatte, also eine Geschwindigkeit von mehr als 63 km/h.

Unter dieser Voraussetzung kommt die Teilkaskoversicherung beispielsweise für Schäden auf, die von einem Ast verursacht wurden, der aufgrund eines Sturms auf das parkende Auto gefallen ist. Es gibt allerdings auch einige Sturmschäden, die nur von der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Dies gilt beispielsweise für alle Schäden, die durch einen Sturm verursacht wurden, der nicht mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Darüber hinaus wird ein Schaden aufgrund eines Unfalls, der beispielsweise dadurch verursacht wurde, dass der Fahrer einem großen Ast ausweichen musste, ebenfalls nur durch die Vollkaskoversicherung reguliert.

2016-07-08T13:11:05+02:00